Nachbarschaftsgespräch, zwei Nachbarn unterhalten sich am Gartenzaun.

Hauswand oder Gartenzaun streichen – wie ist das mit den Nachbarn?

Wer sein Haus streichen möchte, oder seinen Gartenzaun, hat meist das Problem, dass beides nahe an dem Grundstück zum Nachbarn liegt. Wenn man sich dann nicht mit diesem versteht, stellt sich die Frage, ob man das Grundstück des Nachbarn betreten darf, um die Arbeiten auszuführen oder ob man den Zaun streichen darf. Wenn man sich hingegen gut mit dem Nachbarn steht, ist all das kein Problem. Aber was gilt es zu beachten was darf man was darf der Nachbar?


Der Gartenzaun

Gartenzaun wird gestrichen, alt und neu nebeneinander.Der Gartenzaun ist meist eine Abgrenzung zweier Grundstücke, welche unmittelbar nebeneinander liegen. Ungefragt einen Zaun dort hinbauen geht einfach nicht. Das ist gesetzlich geregelt. Wenn man diesen nun streichen möchte, muss geklärt werden, auf wessen Grundstück der Zaun steht. Denn nur der Besitzer des Zaunes darf diesen streichen oder streichen lassen. Liegt er nun wirklich genau auf der Trennungslinie stellt es sich so dar, dass die eine Seite gestrichen werden darf mit Rücksicht auf die Seite des Nachbarn.

Das Recht bei der Fassadengestaltung

Als erstes das Wichtigste. Ohne die Erlaubnis des Nachbarn, darf man dessen Grundstück so nicht betreten. Er darf es aber auch nicht komplett verweigern, denn dafür gibt es das so genannte Hammer- und Leiterrecht. Dieses sagt aus, das Sanierungs- und Reparaturarbeiten durchgeführt werden müssen, und der Nachbar dafür den Zugang auf sein Grundstück erlauben muss. Natürlich dürfen die Arbeiten nicht in die Länge gezogen werden. Dazu gehört auch das Verputzen und Streichen der Häuserwand.

Die Fassadengestaltung

Wenn die Fassade gestrichen werden muss, gibt es verschiedene Dinge zu beachten. Der Nachbar spielt dabei meist die kleinste Rolle. Viel eher wird es in den unterschiedlichen Gemeinden auch die unterschiedlichen Bauvorschriften geben. Diese regeln meist alles, was zu einem Haus gehört. Dazu gehört auch die farbliche Gestaltung der Fassade. Meist gibt es keine direkte Vorschrift welchen Farbton man nun nehmen muss, aber es wird die Richtung vorgegeben, in die man die Fassade streichen muss. Anders sieht es bei Fassaden aus, die unter Denkmalschutz stehen. Dort ist nicht nur der Farbton meist vorgegeben, sondern auch die Farbe. Das heißt also, wer in einem denkmalgeschützten Haus wohnt, wo die Fassade mit Mineralfarbe gestrichen ist, darf bei der Renovierung keine herkömmliche Farbe verwenden, sondern muss auf die mineralische Farbe, wie zum Beispiel Stocolor: https://derfarbeimer.de/stocolor-basic.html zurückgreifen. Das Beste ist es, solche Dinge auf dem zuständigen Bauamt zu erfragen, damit man nichts falsch macht. Auch macht es Sinn, dies vor dem Kauf der Materialien zu erledigen.

Das Fazit

Wer seinen Zaun oder seine Fassade renovieren möchte, die zum Nachbarn zeigt, muss verschiedene Dinge beachten. Der Nachbar muss den Zutritt unter bestimmten Voraussetzungen zulassen und kann sich nicht dagegen wehren. Auch bei der Wahl der Farbe hat der Nachbar wenig Mitspracherecht. Da ist das Bauamt meist für zuständig. Dabei gilt aber, dass das äußere Erscheinungsbild in die Nachbarschaft passen muss.

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