Haus in direkter Nachbarschaft mit Pool und Garten.

Ein Pool im eigenen Garten – Doch was ist mit den Nachbarn?

So ziemlich jeder wünscht sich einen eignen Pool im Garten, egal ob als kurze Abkühlung, alternativ zum Freibad oder für einen Urlaub zu Hause. Doch was muss man hinsichtlich der Nachbarn eigentlich beachten? Um nicht in ein Fettnäpfchen zu treten, verrät dieser Artikel, was alles zu beachten ist.


Sind Genehmigungen erforderlich?

Wer ohne großen Aufwand und ohne das Bauamt involvieren zu müssen, einen Pool in den Garten stellen will, sollte sich für eine mobile Variante entscheiden. Fest eingebaute Pools und welche, die in den Boden eingelassen sind, verursachen schon größere Komplikationen. Ist der Pool allerdings kleiner als 12 × 7 Meter und hat nur eine Wassertiefe von 1,50 m, was umgerechnet weniger als 100 Kubikmetern entsprechen, benötigt auch für solch einen Garten Pool keine Genehmigung. Wird aber ein Pool fest installiert, steht man in der Pflicht, das zuständigen Bauamt zu informieren.

Was gilt in einem Mehrfamilienhaus?

Luftaufnahme eines Mehrfamilien-Hochhauses mit dekorativem grünen Garten und Swimmingpool.Hier ist entscheidend, ob der Mieter, der den Pool aufstellen möchte, der alleinige Nutzer der Grünfläche ist und wie groß der Garten Pool sein soll. Für ein kleines aufblasbares Becken, beispielsweise für Kinder, bedarf es keiner Erlaubnis des Vermieters. Handelt es sich allerdings um einen großen Pool zum Aufstellen, liegt die Entscheidung, ob man es darf oder nicht, beim Vermieter. Hierbei wird auch geprüft, ob der Pool auch tatsächlich den vertragsgemäßen Gebrauch erfüllt. Haben auch andere Bewohner ein Recht auf die Gartennutzung, darf man nicht einfach die zur Verfügung gestellte Fläche mit einem Pool zustellen.
Die Gartennutzung darf nicht durch einen aufgestellten Pool beeinträchtigt werden. Daher wird geraten, vor der Aufstellung den Mietvertrag zu prüfen, die Hausordnung genau zu lesen und das Gespräch mit den Nachbarn und dem Vermieter zu suchen.

Planschbecken im eigenen Garten

Wer einen Aufstellpool, ein Planschbecken oder einen fest installierten Pool in seinem eigenen Garten hat, sollte immer darauf achten, dass die Nachbarn durch den Badespaß nicht belästigt oder gestört werden. Dazu gehört auch, dass man das Planschbecken oder den Pool nur zu den üblichen Tageszeiten nutzt. Am frühen Morgen, am Abend und auch in der Mittagszeit sollte es lieber vermieden werden im Wasser zu toben. Denn diese Zeiten gelten als Ruhezeiten. Auch sollte stets darauf geachtet werden, dass nicht übermäßig oft Wasser zum Nachbarn hinüber spritzt. Ebenso zu beachten ist, dass lange stehendes Wasser mit der Zeit anfängt zu stinken und zur echten Mückenplage werden kann. Beginnt der Rasen unter dem Becken zu faulen, führt dies zur Geruchsbelästigung. Doch wenn man den Boden unter dem Becken trocken hält, regelmäßig das Wasser wechselt und die Ruhezeiten einhält, sollte es mit den Nachbarn keine Probleme geben.

Bildnachweis:
merklicht.de – stock.adobe.com
danr13 – stock.adobe.com

Mehr zu dem Thema finden Sie hier:

https://www.heimisches-paradies.com/mit-dem-eigenen-swimmingpool-ein-paradies-zuhause-schaffen/